Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lely Center Enns, (LC Enns GmbH)
I. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Verträge, Ankäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen ein-schließlich sämtlicher Beratungsleistungen der LC Enns GmbH (kurz „Lely“ genannt) in Bezug auf Ankauf, Verkauf, Lieferung, Montage, Beratung oder sonst zu erbringender Leistungen. Bedingungen des Vertragspartners von Lely werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass dies schriftlich anders vereinbart worden wäre. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Lely und dem Vertragspartner. Vertragspartner ist, wer mit Lely in welcher Form auch immer in Geschäftsbeziehung steht. Die dem Kunden übermittelten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben u. a. m. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
II. Angebot und Lieferumfang
1. Angebote von Lely sind stets freibleibend. Ein Vertrag mit Lely kommt erst dann zu Stande, wenn dieser schriftlich vorliegt, somit Angebot und Annahme vorliegen.
2. Angebote über Preise und Lieferzeiten sind unverbindlich. Angaben im von Lely an den Vertragspartner ausgehändigte Beschreibungen und Lieferumfang aus den Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, zu verwendende Betriebsstoffe, oder auch Betriebskosten sind Vertragsinhalt.
3. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Vertragspartner sofort nach Empfang der Ware bei Lely schriftlich und unverzüglich vorzubringen. Sachlich gerechtfertigte und an-gemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung von Lely, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Vertragspartner als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von Lely oder dessen Unterlieferanten entbinden Lely von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
4. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so ist Lely berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden ein-schließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
III. Preis und Zahlung
1. Die genannten Preise enthalten grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere für die Kalkulation relevante Kostenteile oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, etc. verändern, so ist Lely berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
2. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Bei Auf-trägen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Lely berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Bei Lely einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, die Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden von Lely Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist Lely berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und die Gesamtforderung fällig zu stellen.
3. Die Aufrechnung mit etwaigen von Lely bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Vertragspartners ist nicht möglich. Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ab inländischem Auslieferungslager ohne Verpackung, Verlade-und Versandkosten, Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung wegen Änderung unserer Einstandspreise, Zölle, Frachtkosten und sonstiger Unkosten innerhalb dieses
Zeitraumes, behalten wir uns vor. Zur Berechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Alle eventuell durch die Errichtung dieses Kaufvertrages entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.
IV. Eigentumsrecht
1. Die von Lely gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von Lely. Der Vertragspartner hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung der noch im Eigentum von Lely stehenden Maschinen und Zubehörteile zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor vollständiger Bezahlung durch den Vertragspartner gelten als ausgeschlossen.
2. Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht ordnungsgemäß nach, so ist Lely jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftragnehmers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Vertragspartner durch Eingehen dieser Geschäftsbedingungen verpflichtet.
3. Sollte der Vertragspartner, welcher nicht Verbraucher ist, die von Lely gelieferte Ware weiterverkaufen, tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) Lely ab, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Lely kann vom Vertragspartner verlangen, dass dieser ihn die somit abgetretene Forderung der Faktura und den Schuldner aus der Faktura bekannt gibt und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
V. Kosten und Zinsen
1. Lely erstellt einen Kostenvoranschlag nach bestem Fachwissen, kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Alle Angebote von Lely sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden vom Vertrags-partner getragen und diesem verrechnet.
2. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, Lely sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Sofern Lely das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,00 zuzüglich der sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.
3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden bei Geldforderungen aus zweiseitigen Unternehmensgeschäften die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB be-rechnet. Unabhängig vom Verschulden beträgt dabei der Zinssatz 9,2 % über dem Basiszinssatz.
4. Bei einem Storno des Vertragspartners ist Lely berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bzw. des Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 15 %, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten, (60 Tage vor gewünschtem Montagetermin) von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Sämtliche Retourwaren sind ordnungsgemäß verpackt frei Haus zu versenden, wobei die Transportgefahr beim Absender verbleibt bis die Ware in unserem Werk eingelangt ist. Vor Retournierung der Ware ist hierzu unsere ausdrückliche Einwilligung einzuholen.
VI. Gewährleistung, Garantie und Haftung
1. Die Gewährleistungsfrist für die von Lely gelieferten Produkte beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. In Hinblick auf die Untersuchungs- und Rügepflicht des Vertragspartners gelten für die Lieferungen von Lely die Vorschriften der §§ 377 und 378 UGB mit Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Die Rüge hat unverzüglich zu erfolgen. Das Unterlassen einer fristgerechten Rüge entbindet Lely, wenn der Mangel vom Vertrags-partner bei sachgemäßer Untersuchung vor Beginn der Verarbeitung hätte entdeckt werden können. Das Unterlassen einer fristgerechten Rüge entbindet Lely auch von der Haftung für Folgeschäden. Der Vertragspartner kann sich auf eine Versäumung der Rügefrist nicht berufen, wenn er den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
2. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragsgegenstand vom Vertragspartner oder dritter Seite oder durch Einbau oder Umbau von Teilen fremder Herkunft verändert oder repariert worden ist. Ebenso nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel, die durch nachlässige oder unrichtige Behandlung oder Verwendung durch den Vertragspartner herrühren, so zum Beispiel der Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, oder Beanspruchung der Teile über die in Betriebsanleitungen oder sonstigen Hinweisen angegebenen Leistungsumfänge. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Reifen, Schläuche, Filter, Schmiermittel, Dichtungen, elektrische Beleuchtungs-anlagen oder sonstige Ausrüstungen. Auch eine Gewährleistung aus natürlichem Verschleiß ist ausgeschlossen. Etwaige Transport-, Logistikkosten sowie etwaige anfallende Arbeitszeit sind von der Garantieleistung ausgenommen.
3. Das Recht des Vertragspartners Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs in 12 Monaten, bei einem Verbrauchergeschäft in 24 Monaten. Bei gebrauchten Waren verjähren die Mängelansprüche von Verbrauchern in 12 Monaten ab Gefahrübergang. In allen anderen Fällen stehen dem Vertragspartner Mängelansprüche nur dann zu, wenn dies mit Lely ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für Ersatzstücke und Ausbesserungen verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten. Durch etwaige seitens des Vertragspartners unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung durch Lely vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungen am Vertragsgegenstand wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Handelsüblich bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material etc. berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Aus-schließlich Lely hat das Wahlrecht, Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung, Aus-tausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf Wandlung des Vertrages.
VII. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
1. Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung sind aus welchen Rechtsgrundlagen auch immer, gegenüber Lely ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Lely vorliegt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Mangel- und Mangelfolgeschäden, wenn die Haftung auf eine ausdrücklich schriftliche Zusicherung beruht, die den Vertragspartner vor dem Risiko solcher Schäden absichern soll. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hievon unberührt. Der Nachweis des Verschuldens obliegt dem Vertragspartner. Im Hinblick auf die Schadenersatzansprüche, die aus der Mangelhaftigkeit der Ware resultieren, sind die Untersuchungs- und Rügevorschriften der §§ 377 und 378 UGB nach Maßgabe der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. In jedem Fall wird der Schadenersatz von Lely der Höhe nach mit dem Wert der Auftragssumme, jedoch maximal € 10.000 begrenzt. Der Vertragspartner verzichtet auch auf sämtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen, etwa Warnpflicht oder Aufklärungspflicht, soweit Lely nicht Vorsatz oder grobes Verschulden trifft.
2. Allgemeine Regressforderungen des Vertragspartners oder von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung sind gegenüber Lely ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der der Sphäre von Lely verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Schadenersatzansprüche aus dem Titel etwaiger Lieferzeitüberschreitungen oder Nachlieferungen werden ausgeschlossen. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei sonstigem Haftungsausschluss, die ihm erteilten Sicherheitshinweise und die ihm übergebenen Betriebsanleitungen samt Sicherheitsbedingungen genauestens zu beachten. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass bei Nichteinhaltung oder Zuwiderhandeln gegen die Betriebsanleitungen bzw. gegen die Verwendungsbestimmungen (insbesondere seitens der Hersteller), die Haftung von Lely ausgeschlossen ist.
VIII. Datenschutz und Datenverwendung
1. Der Vertragspartner stimmt der Verwendung der durch ihn im Rahmen der Bestellung und Auftragsabwicklung bekanntgegebenen Daten durch Lely zu. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten durch Lely erfolgt zum Zweck der Auftragsabwicklung, der Durch-führung des Zahlungsverkehrs, der Kundenevidenz und der Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung, wie beispielsweise die Lieferung durch Dritte, erforderlich.
2. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, insbesondere den Kreditschutzverband von 1870, übermittelt werden dürfen.
3. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass er auch nach Auftragsdurchführung von Lely weitere Informationen über Leistungen und Produkte von Lely erhält.
4. Diese Zustimmungen zur Datenverwendung können vom Vertragspartner durch entsprechende Erklärung gegenüber Lely widerrufen werden. Insofern und insoweit dadurch die Leistungserbringung von Lely eingeschränkt oder behindert wird, sind die daraus entstehenden Nachteile vom Kunden zu tragen.
IX. Verwendung von Video- und Fotomaterial
Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass Bild- und Videoaufnahmen des Vertragspartners durch Lely oder mit deren Einverständnis tätige Dritte zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt ausschließlich zu Werbezwecken in Online- und Print-Medien veröffentlicht werden können. Diese Zustimmung des Vertragspartners erfolgt unentgeltlich.
Diese Einwilligung kann jederzeit bei Lely widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
X. Schlussbestimmungen
1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Vertragspartners oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug ist Lely zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
2. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in 4470 Enns bzw. 4400 Steyr. Wir können jedoch auch ein anderes, für den Vertragspartner zuständiges Gericht anrufen. Die Parteien können auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbaren. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts sowie sämtli-cher Kollision-und Verweisungsnormen. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort unser Sitz auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort er-folgt.
3. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
4. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vor-stehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Ist der Vertragspartner Unternehmer so gelten die einschlägigen Bestimmungen des UGB.
Stand Jänner 2023